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AGB

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen Casaulta Weddings, Inhaberin Ramona Casaulta (nachfolgend «Fotografin»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggebende»).

Sie gelten für sämtliche fotografischen Dienstleistungen, insbesondere Hochzeiten, Elopements, Engagement Shootings sowie weitere fotografische Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigen die Auftraggebenden, diese AGB gelesen zu haben und ihnen zuzustimmen.

Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt mit der beidseitigen Unterzeichnung des schriftlichen Vertrages zustande. Erst mit Abschluss des Vertrages gilt der vereinbarte Termin als verbindlich reserviert. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Leistungen

Der Umfang der vereinbarten fotografischen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Vertrag zwischen den Parteien. Casaulta Weddings erbringt sämtliche Leistungen mit grösster Sorgfalt, Professionalität und nach bestem fachlichem Ermessen.

Die Auftraggebenden buchen Casaulta Weddings aufgrund ihres individuellen fotografischen Stils sowie ihrer künstlerischen Bildsprache. Die Auswahl der Motive, Perspektiven, Lichtführung, Bildgestaltung sowie der anschliessenden Bildbearbeitung erfolgt im künstlerischen Ermessen der Fotografin.

Preise und Zahlungsbedingungen

Massgebend sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Nach Unterzeichnung des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.

Die Reservation des Hochzeitstermins erfolgt verbindlich erst nach Vertragsabschluss. Die Anzahlung dient insbesondere der Terminreservation und wird auf den Gesamtbetrag angerechnet.

Der verbleibende Restbetrag wird einen Monat vor dem Hochzeitstermin in Rechnung gestellt und ist innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist fällig. Gerät eine Zahlung in Verzug, behält sich Casaulta Weddings das Recht vor, die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend zu machen.

Umbuchung und Stornierung

Eine Stornierung des Auftrages bedarf der Schriftform. Die geleistete Anzahlung dient der verbindlichen Reservation des vereinbarten Termins und wird im Falle einer Stornierung nicht zurückerstattet. Da Hochzeitstermine langfristig reserviert werden, ist eine kurzfristige Neuvergabe des Termins in der Regel nicht möglich.

Sollte eine Verschiebung des Hochzeitstermins notwendig werden, bemühen sich beide Vertragsparteien gemeinsam um einen Ersatztermin.

Kann der neue Termin von Casaulta Weddings wahrgenommen werden, bleibt die geleistete Anzahlung bestehen und wird auf den neuen Termin angerechnet.

Ist eine Begleitung am neuen Termin aufgrund bereits bestehender Verpflichtungen nicht möglich, gilt der Auftrag als storniert. In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet.

 

Höhere Gewalt

Kann die vereinbarte fotografische Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur teilweise erbracht werden, haften weder Casaulta Weddings noch die Auftraggebenden für daraus entstehende Nachteile.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streiks oder andere unvorhersehbare Ereignisse, welche ausserhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien liegen.

Die Parteien bemühen sich in solchen Fällen gemeinsam um eine angemessene Lösung oder – sofern möglich – um eine Terminverschiebung.

Durchführung des Hochzeitstages

Die Auftraggebenden stellen sicher, dass Casaulta Weddings die vereinbarten fotografischen Leistungen unter angemessenen Bedingungen erbringen kann.

Hierzu gehören insbesondere:

  • ein realistischer Zeitplan

  • ausreichender Zugang zu den vereinbarten Locations

  • notwendige Bewilligungen, sofern erforderlich

  • die rechtzeitige Information über Änderungen des Tagesablaufs

Verspätungen oder kurzfristige Änderungen des Zeitplans, welche nicht durch Casaulta Weddings verursacht wurden, begründen keinen Anspruch auf eine Verlängerung der vereinbarten Begleitzeit.

Zusätzliche Begleitstunden können – sofern zeitlich möglich – nach Absprache erbracht und separat in Rechnung gestellt werden. Die Auftraggebenden sind dafür verantwortlich, ihre Gäste gegebenenfalls darüber zu informieren, dass während der Veranstaltung fotografiert wird.

Witterungsbedingte Änderungen

Sollte ein geplanter Programmteil aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse nicht wie vorgesehen durchgeführt werden können, bemühen sich die Vertragsparteien gemeinsam um eine angemessene Alternative oder – sofern möglich – um eine Verschiebung des entsprechenden Shootings.

Entscheiden sich die Auftraggebenden nachträglich gegen die Durchführung eines verschobenen Shootings, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen oder auf eine Reduktion des vereinbarten Honorars.

Bildauswahl und Bildbearbeitung

Die Auswahl der endgültig ausgelieferten Fotografien erfolgt ausschliesslich durch Casaulta Weddings. Es besteht kein Anspruch auf die Herausgabe sämtlicher während der Reportage oder des Shootings entstandenen Aufnahmen.

Die Bildbearbeitung ist ein wesentlicher Bestandteil der fotografischen Leistung und erfolgt im individuellen Stil von Casaulta Weddings. Hierzu gehören insbesondere Farbkorrekturen, Belichtungsanpassungen, Kontrast- und Bildoptimierungen sowie weitere kreative Bearbeitungen.

Reklamationen hinsichtlich des künstlerischen Stils oder der Bildbearbeitung sind ausgeschlossen, sofern sich die Bearbeitung im Rahmen des auf der Website, in Portfolios oder sozialen Medien gezeigten fotografischen Stils bewegt.

RAW-Dateien

RAW-Dateien (Originaldateien) verbleiben grundsätzlich bei Casaulta Weddings und sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung. Ein Anspruch auf Herausgabe von RAW-Dateien oder unbearbeiteten Bilddateien besteht nicht.

Lieferung der Fotografien

Die fertigen Fotografien werden in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung erfolgt über einen passwortgeschützten oder anderweitig gesicherten Download-Link.

Die Auswahl der gelieferten Fotografien erfolgt ausschliesslich durch Casaulta Weddings. Eine bestimmte Anzahl an Bildern wird nicht garantiert.

Archivierung

Casaulta Weddings bewahrt die fertigen Bilddaten nach Möglichkeit während mindestens fünf Jahren nach dem Hochzeitstag auf. Ein Anspruch auf dauerhafte Archivierung besteht jedoch nicht. Den Auftraggebenden wird empfohlen, nach Erhalt der Fotografien eigene Sicherungskopien anzulegen.

Krankheit, Unfall und Verhinderung der Fotografin

Kann Casaulta Weddings den vereinbarten Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen unvorhersehbaren Ereignisses nicht persönlich wahrnehmen, wird sie sich nach Möglichkeit bemühen, eine geeignete Ersatzfotografin oder einen geeigneten Ersatzfotografen vorzuschlagen.

Eine Verpflichtung zur Stellung einer Ersatzperson besteht jedoch nicht. Kann keine geeignete Ersatzperson organisiert werden oder wird diese von den Auftraggebenden nicht akzeptiert, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Ersatz entstandener Folgekosten, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Haftung

Casaulta Weddings arbeitet mit professioneller Kamera- und Speicherausrüstung und trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Sicherung der Bilddaten. Trotz grösster Sorgfalt können technische Defekte, Datenverluste oder andere unvorhersehbare Ereignisse nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Im Falle eines unverschuldeten oder trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen nicht vermeidbaren vollständigen oder teilweisen Verlustes von Bildmaterial haftet Casaulta Weddings ausschliesslich im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Urheberrecht

Das Urheberrecht an sämtlichen von Casaulta Weddings erstellten Fotografien verbleibt uneingeschränkt bei Ramona Casaulta (Casaulta Weddings) und richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG). Mit der Übergabe der Fotografien wird kein Urheberrecht übertragen.

Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhalten die Auftraggebenden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für private Zwecke.

Die Fotografien dürfen insbesondere für private Druckerzeugnisse, persönliche Erinnerungen sowie auf privaten Social-Media-Profilen verwendet werden.

Eine kommerzielle Nutzung, der Verkauf, die Lizenzierung oder jede sonstige gewerbliche Verwendung der Fotografien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Casaulta Weddings. Die Weitergabe der Fotografien an Dritte zur kommerziellen Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

Verwendung durch Dienstleister

Wedding Planner, Floristinnen und Floristen, Papeterie-Designer, Locations sowie weitere am Hochzeitstag beteiligte Dienstleister dürfen Fotografien ausschliesslich nach vorheriger Zustimmung von Casaulta Weddings verwenden. Bei jeder Veröffentlichung ist Casaulta Weddings in angemessener Weise als Urheberin zu nennen.

Veröffentlichung durch die Auftraggebenden

Die Auftraggebenden dürfen die gelieferten Fotografien für private Zwecke veröffentlichen. Ein Zuschneiden der Fotografien ist zulässig. Veränderungen der Farbgebung, der Bildwirkung oder des Bearbeitungsstils – insbesondere durch Filter, starke Retuschen oder KI-gestützte Bildbearbeitung – sind nicht zulässig, da sie den künstlerischen Charakter der Fotografien verändern können.

Nutzung von Fotografien durch Casaulta Weddings

Eine Veröffentlichung von Fotografien durch Casaulta Weddings auf der Website, in sozialen Medien, Portfolios, Wettbewerben, Fachpublikationen oder vergleichbaren Medien erfolgt ausschliesslich mit der ausdrücklichen Einwilligung der Auftraggebenden oder auf einer anderen gesetzlichen Grundlage.

Nutzung für künstliche Intelligenz (KI)

Die von Casaulta Weddings erstellten Fotografien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder zum Training noch zur Entwicklung oder Optimierung künstlicher Intelligenz (KI), maschineller Lernsysteme oder vergleichbarer Technologien verwendet werden. Ebenso ist die Nutzung der Fotografien zur Erstellung neuer Bildinhalte mittels KI oder vergleichbarer Technologien ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.

Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von Casaulta Weddings. Die Datenschutzerklärung informiert insbesondere darüber, welche personenbezogenen Daten bearbeitet werden, zu welchen Zwecken dies geschieht und welche Rechte betroffenen Personen zustehen.

Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Website von Casaulta Weddings abrufbar und bildet ergänzend Bestandteil der Vertragsbeziehung.

Mitwirkungspflichten der Auftraggebenden

Die Auftraggebenden verpflichten sich, Casaulta Weddings alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • der zeitliche Ablauf des Hochzeitstages

  • Adressen und Locations

  • Kontaktpersonen (z. B. Wedding Planner oder Trauzeug:innen)

  • besondere Programmpunkte

  • allfällige Fotografierverbote oder Einschränkungen

Werden wesentliche Informationen nicht oder verspätet mitgeteilt und entstehen dadurch Nachteile für die Durchführung der fotografischen Leistungen, kann Casaulta Weddings hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Anwendbares Recht

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Casaulta Weddings und den Auftraggebenden findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bern, Schweiz, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft und gelten für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge. Casaulta Weddings behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

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